3 Fragen an ... ... Dr. Marion Brüggler. Die Archäologin arbeitet beim LVR – Amt für Boden- denkmalpflege im Rheinland. Als stellvertretende Leiterin der Außenstelle Xanten ist sie mit für den Niederrhein zuständig. Wie handele ich korrekt, wenn ich antike Gegenstände finde – zum Beispiel „Römerscherben“ beim Ausheben eines Gartenteichs? Wer antike Gegenstände oder auch im Boden befindliche Relikte wie Gruben, Mauern oder Ähnliches entdeckt, muss diese unverzüglich melden. Wichtig ist auch, nichts an der Fundsituation zu ändern, also keine Funde aus ihrem ursprünglichen Zusammenhang herauszureißen. Gemeldet werden sollten die Entdeckungen entweder der Gemeinde oder dem Landschaftsverband, also der Unteren Denkmalbehörde in Voerde bzw. Hünxe oder uns. Wir sind in Xanten zu erreichen unter der Telefon- nummer 02801-776290. Unter welchen Voraussetzungen ist die private Sondengängerei erlaubt? Sondengehen ist in NRW nur mit einer Genehmigung nach §13 Denkmalschutzgesetz erlaubt. Diese stellt die Obere Denkmalbehörde – für Hünxe und Voerde ist das der Kreis Wesel – in Abstimmung mit uns aus. Auf unseren Webseiten sind das genauere Prozedere und die entsprechenden Auflagen detailliert zu finden. Wem gehören eigentlich die Schätze, die auf privatem Grund gefunden werden? Das kommt darauf an: Handelt es sich um einen Fund „von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung“ wird er bei Entdeckung Landeseigentum nach §17 Denkmal- schutzgesetz NRW - egal, wem das Grundstück gehört. Ansonsten gilt das Schatzregal §984 BGB. Bedeutet: Die Hälfte gehört dem Finder, die andere dem Grund- stückseigentümer. Wenn Sie also sowohl Finder als auch Grundstückseigentümer sind, gehört der Fund zu 100 Prozent Ihnen. Melden muss man die Funde aber alle. Nur so kann geprüft werden, ob es sich um einen Fund von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung handelt. www.bodendenkmalpflege.lvr.de Titelthema I 05 Foto: iStock/South Agency LVR-LandesMuseum Bonn Colmantstraße 14-16 53115 Bonn Im Boden von Voerde fand sich 2019 eine weitere Sensation: das sogenannte „Lanzenspitzendepot von Voerde-Spellen“, das aus rund 160 Bronze- Teilen besteht. Die wissenschaftlich festgestellte Ursprungszeit: zirka 910 bis 808 vor Christus. „Mit rund 5,5 Kilogramm Materialgewicht wurde damals ein unschätzbares Vermögen vergraben“, teilte das zuständige LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland der Öffentlichkeit mit. Die Archäologinnen und Archäologen nannten es einen „Glücksfall“, dass das Depot überhaupt bekannt geworden ist. Der Fund wurde von einem Sondengänger gemacht, der illegal, also ohne Lizenz, nach archäologischen Funden suchte. Zum Glück für die Öffentlichkeit und Wissenschaft meldete er den Fund anonym der Außenstelle Xanten des LVR-Amtes für Bodendenk- malpflege im Rheinland. Beinahe wäre das Depot also in Privatbesitz gelandet. So aber gelangte es ins LVR-LandesMuseum Bonn. Die Lanzenspitzen wurden auf der „Zeelink-Trasse“ entdeckt. Die Ver- legung dieser Erdgasleitung fördert vermehrt längst Vergessenes zutage. Ein Sondengänger wie auf dem Symbol- Foto oben stieß auf Dutzende solcher Lanzenspitzen. Zum Glück gab der Unbekannte seinen „Treffer“ beim Suchen im Gelände später preis. h P G D , r e k n ü h T l e x A : o t o F g n u d l i B d n u n e d e M i r ü f m u r t n e Z R V L , t d n e r A n a f e t S : o t o F