Wohngebäude:
129 Euro
99 Euro Sonderpreis für Kunden
Gewerbegebäude:
149 Euro
119 Euro Sonderpreis für Kunden
Wichtig für Sie:
Eine mögliche Recherche der Verbrauchsdaten ist bei Erdgas-Kunden der Gemeindewerke Hünxe im Preis enthalten!
In Deutschland regelt die Energieeinsparverordnung (EnEV) alles rund um den Energieausweis. Dieser ordnet ein Gebäude einer Energieeffizienzklasse von A+ bis H zu. Er zeigt zum Beispiel anhand einer Farbskala und mit genauen Angaben, wie hoch der Energieverbrauch in dem Gebäude ist. Angegeben wird auch, mit welchen Sanierungsmaßnahmen der Verbrauch optimiert werden kann.
Käufer und Mieter bekommen so auf den ersten Blick eine Übersicht über den Energiebedarf und -verbrauch einer Immobilie – und haben Richtwerte für die Heiz- und Warmwasserkosten.
Angaben zur Energieeffizienz müssen schon in Verkaufs- und Mietanzeigen gemacht werden. Spätestens bei der ersten Besichtigung muss der Verbrauchsausweis bzw. der Energieausweis dann unaufgefordert vorgelegt werden. Das gilt für bereits bestehende Gebäude, die neu vermietet oder verkauft werden, und auch für Neubauten. Nur bei bestehenden Mietverträgen besteht diese Verpflichtung nicht.
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: verbrauchsorientierte und bedarfsorientierte. Beim ersten werden die Verbrauchswerte der vergangenen drei Jahre ausgewertet. Die sind natürlich von vielen Faktoren abhängig, zum Beispiel von der Heizungsanlage, der Dämmung und vom Nutzerverhalten. Der eine verbraucht mehr, der andere weniger Energie!
Beim Bedarfsausweis rechnet ein Sachverständiger den Energiebedarf unabhängig vom Nutzerverhalten aus. In einigen Fällen – zum Beispiel bei Neubauten – ist ein Bedarfsausweis vorgeschrieben.
Grundsätzlich dürfen Energieausweise nur von zertifizierten Fachleuten ausgestellt werden.