Wer bezahlt was?
Wichtige Informationen zu Steuern, Abgaben, Umlagen und Gebühren
Erdgas
Hier finden Sie detaillierte Informationen zu Steuern, Umlagen und Abgaben rund um unser Erdgas.
Steuern, Umlagen und Abgaben für Erdgas
CO2 Preis
Die Energiewende wird weiter vorangetrieben: Am 01. Januar 2021 trat das neue Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) – als Teil des Klimapakets der Bundesregierung – in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen, die mit Heizöl, Erdgas, Flüssiggas, Kohle, Benzin oder Diesel handeln, eine CO2-Abgabe auf in Verkehr gebrachte Brennstoffe zu leisten. Dazu müssen seit 2021 pro verkaufter Tonne CO2 Emissionszertifikate erworben werden. Alle Gasversorger sind von dieser Regelung betroffen. Dieser sogenannte CO2-Preis soll zu einem bewussteren Umgang mit fossilen Energieträgern bewegen, um die Klimaziele umzusetzen.
Der CO2-Preis ist eine gesetzliche Preiskomponente und wird genauso wie Steuern und Abgaben auf die Energiepreise erhoben. Der Preis für eine Tonne CO2-Emissionen steigt jedes Jahr. Er wird entsprechend des jeweiligen CO2-Ausstoßes, der bei der Verbrennung der Energieträger freigesetzt wird, umgelegt. Bei Erdgas beträgt der CO2-Ausstoß ca. 182 g pro Kilowattstunde.
Berechnung CO2-Preis je kWh Erdgas für die Jahre 2021-2026:
| Jahr | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
| CO2-Preis | 25 €/t 2,5 ct/kg | 30 €/t 3 ct/kg | 30 €/t 3 ct/kg | 45 €/t 4,5 ct/kg | 55 €/t 5 ct/kg | 55 - 65 €/t 5,5 - 6,5 ct/kg |
| CO2-Preis je kWh Erdgas netto | 0,455 ct/kWh | 0,546* ct/kWh | 0,544* ct/kWh | 0,816 ct/kWh | 0,997 ct/kWh | 1,176 ct/kWh |
| CO2-Preis je kWh Erdgas brutto | 0,54 ct/kWh | 0,65 ct/kWh | 0,65 ct/kWh | 0,97 ct/kWh | 1,19 ct/kWh | 1,40 ct/kWh |
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Abgaben
Die Nettoarbeitspreise enthalten:
- die ermäßigte Energiesteuer auf Gas in Höhe von zurzeit 0,55 Cent/kWh sowie
- die Konzessionsabgaben für die Kommunen mit folgenden Höchstbeträgen
Abgabe | |
| |
| 25.000 Einwohnern | 0,51 Cent/kWh |
| 100.000 Einwohnern | 0,61 Cent/kWh |
Bei sonstigen Tariflieferungen in Gemeinden mit bis zu | |
| 25.000 Einwohnern | 0,22 Cent/kWh |
| 100.000 Einwohnern | 0,27 Cent/kWh |
Strom
Auf viele Kostenbestandteile des Strompreises haben die Gemeindewerke Hünxe keinen Einfluss. So fallen unter anderem Konzessionsabgaben, Steuern und Netzentgelte an. Diese Kosten finden sich eins zu eins in Ihrem Strompreis wieder. Es gibt aber auch Kosten, welche durch Versäumnisse unserer Kunden von den Gemeindewerken Hünxe erhoben werden müssen.
Wir klären Sie auf.
Steuern, Abgaben, Umlagen und Gebühren auf Strom
Wärme
Auch bei Wärme und Wärmecontracting fallen Abgaben an, die wir an Sie weitergeben müssen. Welche Abgaben dies genau sind, das hängt davon ab, welcher Energieträger bei Ihnen zur Wärmeerzeugung zum Einsatz kommt.
Steuern und Abgaben auf Wärme
Für Wärmelieferungen aus Erdgas werden u.a. der CO2-Preis, die Gasbeschaffungsumlage und die Gasspeicherumlage (entfällt seit dem 01.01.2026) erhoben. Weitere Infos gibt es im Abschnitt Erdgas.
Für Wärmelieferungen aus Strom werden z.B. die KWK-G- und die Offshore-Haftungsumlage fällig. Weitere Infos gibt es im Abschnitt Strom.
Erklärung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Die Gemeindewerke Hünxe GmbH ist gesetzlich nicht verpflichtet, im Bereich Wärme an einem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teilzunehmen und nimmt daher an einem solchen Schlichtungsverfahren auch nicht teil.
Links
Weitere Informationen erhalten Sie unter Netztransparenz – Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber.
Mahngebühren
Im Alltag kann es mal untergehen. Vermeiden Sie es aber möglichst, mit einer Zahlung in Verzug zu geraten. Ansonsten fallen Mahngebühren an.
Sie haben eine Mahnung bzw. Zahlungserinnerung von uns erhalten? Dann beachten Sie bitte die folgenden Hinweise zu den Mahngebühren.
| Mahngebühren je Mahnung | 3 Euro (Endpreis) |
| Einsatz eines Beauftragten zum Inkasso / zur Zwischenablesung | nach tatsächlichem Aufwand |
| Rücklastgebühren der Bank | nach tatsächlichem Aufwand |