Wer bezahlt was?

Wichtige Informationen zu Steuern, Abgaben, Umlagen und Gebühren

Hinweis gemäß § 4

Hinweise gemäß § 4 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G)

In­for­ma­tionen zu An­bietern von wirksamen Maß­nahmen zur En­er­gie­ef­fi­zi­enz­ver­bes­serung und En­er­gie­ein­sparung sowie ihren An­geboten finden Sie auf einer bei der Bun­des­stelle für En­er­gie­ef­fizienz (BfEE) öf­fentlich ge­führten An­bie­terliste unter www.bfee-online.de. In­for­ma­tionen zu Maß­nahmen zur Stei­gerung der En­er­gie­ef­fizienz und der En­er­gie­ein­sparung mit Ver­gleichs­werten zum En­er­gie­ver­brauch sowie Kon­takt­mög­lich­keiten zu Ver­brau­cher­or­ga­ni­sa­tionen, En­er­gie­agenturen oder ähn­lichen Ein­rich­tungen er­halten Sie unter

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Erdgas

Hier finden Sie detaillierte Informationen zu Steuern, Umlagen und Abgaben rund um unser Erdgas.
 




 

Steuern, Umlagen und Abgaben für Erdgas

CO2 Preis

Die Energiewende wird weiter vorangetrieben: Am 01. Januar 2021 trat das neue Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) – als Teil des Klimapakets der Bundesregierung – in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen, die mit Heizöl, Erdgas, Flüssiggas, Kohle, Benzin oder Diesel handeln, eine CO2-Abgabe auf in Verkehr gebrachte Brennstoffe zu leisten. Dazu müssen seit 2021 pro verkaufter Tonne CO2 Emissionszertifikate erworben werden. Alle Gasversorger sind von dieser Regelung betroffen. Dieser sogenannte CO2-Preis soll zu einem bewussteren Umgang mit fossilen Energieträgern bewegen, um die Klimaziele umzusetzen.

Der CO2-Preis ist eine gesetzliche Preiskomponente und wird genauso wie Steuern und Abgaben auf die Energiepreise erhoben. Der Preis für eine Tonne CO2-Emissionen steigt jedes Jahr. Er wird entsprechend des jeweiligen CO2-Ausstoßes, der bei der Verbrennung der Energieträger freigesetzt wird, umgelegt. Bei Erdgas beträgt der CO2-Ausstoß ca. 182 g pro Kilowattstunde.

Berechnung CO2-Preis je kWh Erdgas für die Jahre 2021-2026:

Jahr 2021 2022 2023 2024 2025 2026 
CO2-Preis 25 €/t 
2,5 ct/kg 
30 €/t 
3 ct/kg 
30 €/t 
3 ct/kg 
45 €/t 
4,5 ct/kg 
55 €/t 
5 ct/kg 
55 - 65 €/t 
5,5 - 6,5 ct/kg 
CO2-Preis je kWh Erdgas netto 0,455 ct/kWh 0,546* ct/kWh 0,544* ct/kWh 0,816 ct/kWh 0,997 ct/kWh 1,176 ct/kWh 
CO2-Preis je kWh Erdgas brutto 0,54 ct/kWh 0,65 ct/kWh 0,65 ct/kWh 0,97 ct/kWh 1,19 ct/kWh 1,40 ct/kWh

*abhängig vom Umrechnungsfaktor (€/Tonne in ct/kWh) 

   

Abgaben

Die Nettoarbeitspreise enthalten:

  • die ermäßigte Energiesteuer auf Gas in Höhe von zurzeit 0,55 Cent/kWh sowie
  • die Konzessionsabgaben für die Kommunen mit folgenden Höchstbeträgen
 

Abgabe

Bei Gas ausschließlich für Kochen und Warmwasser in Gemeinden mit bis zu

 
25.000 Ein­wohnern0,51 Cent/​kWh
100.000 Ein­wohnern0,61 Cent/​kWh

Bei sonstigen Tariflieferungen in Gemeinden mit bis zu

 
25.000 Ein­wohnern0,22 Cent/​kWh
100.000 Ein­wohnern0,27 Cent/​kWh
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Strom

Auf viele Kostenbestandteile des Strompreises haben die Gemeindewerke Hünxe keinen Einfluss. So fallen unter anderem Konzessionsabgaben, Steuern und Netzentgelte an. Diese Kosten finden sich eins zu eins in Ihrem Strompreis wieder. Es gibt aber auch Kosten, welche durch Versäumnisse unserer Kunden von den Gemeindewerken Hünxe erhoben werden müssen.
Wir klären Sie auf. 

Steuern, Abgaben, Umlagen und Ge­bühren auf Strom

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Wärme

Auch bei Wärme und Wärmecontracting fallen Abgaben an, die wir an Sie weitergeben müssen. Welche Abgaben dies genau sind, das hängt davon ab, welcher Energieträger bei Ihnen zur Wärmeerzeugung zum Einsatz kommt.

 

 

Steuern und Abgaben auf Wärme

Für Wärmelieferungen aus Erdgas werden u.a. der CO2-Preis, die Gasbeschaffungsumlage und die Gasspeicherumlage (entfällt seit dem 01.01.2026) erhoben. Weitere Infos gibt es im Abschnitt Erdgas.

Für Wärmelieferungen aus Strom werden z.B. die KWK-G- und die Offshore-Haftungsumlage fällig. Weitere Infos gibt es im Abschnitt Strom.

Erklärung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Die Gemeindewerke Hünxe GmbH ist gesetzlich nicht verpflichtet, im Bereich Wärme an einem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teilzunehmen und nimmt daher an einem solchen Schlichtungsverfahren auch nicht teil.

Links

Weitere In­for­ma­tionen er­halten Sie unter Netz­trans­parenz – In­for­ma­ti­ons­plattform der deutschen Über­tra­gungs­netz­be­treiber.

Mahngebühren

Im Alltag kann es mal untergehen. Vermeiden Sie es aber möglichst, mit einer Zahlung in Verzug zu geraten. Ansonsten fallen Mahngebühren an.

Sie haben eine Mahnung bzw. Zahlungserinnerung von uns erhalten? Dann beachten Sie bitte die folgenden Hinweise zu den Mahngebühren.

Mahn­ge­bühren je Mahnung3 Euro (Endpreis)
Einsatz eines Be­auf­tragten zum Inkasso / zur Zwi­schen­ablesung                 nach tat­säch­lichem Aufwand
Rück­last­ge­bühren der Banknach tat­säch­lichem Aufwand