Ihr Gas-Grundversorger in Hünxe
Grundversorger sichert Daseinsvorsorge
Jeder Bewohner einer Immobilie hat einen gesetzlichen Anspruch auf die Grundversorgung mit Energie. So ist sichergestellt, dass Sie von Anfang an das Licht anschalten, die Heizung aufdrehen, mit warmem Wasser duschen und auf dem Gasherd kochen können. Grundversorger ist jener Energieversorger, der in dem jeweiligen Ort die Mehrzahl an Haushaltskunden versorgt.
Die Gemeindewerke Hünxe GmbH ist in Hünxe Grundversorger im Sinne des § 36 Abs. 2 EnWG.
Sobald Sie Erdgas verbrauchen und keinen Energieliefervertrag abgeschlossen haben, kommt automatisch ein Vertrag mit dem Grundversorger in der Grund- oder Ersatzversorgung zustande.
Wie unterscheiden sich Grund- und Ersatzversorgung?
Immer wenn Sie in Ihrem Haus/ Ihrer Wohnung erstmalig mit Gas versorgt werden oder Ihr bestehender Vertrag gekündigt wurde, fallen Sie automatisch in die Grundversorgung und werden über diese mit Erdgas versorgt.
Die Ersatzversorgung ist eine "Notlösung", die immer dann eintritt, wenn Ihr Energielieferant Sie nicht mehr mit Erdgas beliefern kann. So stellt der Gesetzgeber sicher, dass es zu keiner Versorgungsunterbrechung kommt, aber auch ganz schnell gehandelt werden kann. Um Ihre Belieferung mit Erdgas zu sichern, bleiben Sie bis zu drei Monate in der Ersatzversorgung, danach fallen Sie als Haushaltskunde automatisch in die Grundversorgung.
Die gute Nachricht: Sie haben das Recht, jederzeit selbst in einen anderen, in der Regel günstigeren, Tarif zu wechseln.
Weiterführende Informationen zur Grund- und Ersatzversorgung
Die Gemeindewerke Hünxe GmbH ist derzeit in Hünxe Grundversorger im Sinne des § 36 Abs. 2 EnWG.
Die Gemeindewerke Hünxe GmbH ist für die Netzgebiete, in denen sie als Grundversorger tätig ist, seit dem 08.11.2006 verpflichtet, nach Maßgabe der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV) vom 26.10.2006 (BGBI. I S. 2391) Haushaltskunden mit Gas in Niederdruck zu versorgen sowie die Ersatzversorgung von Letztverbrauchern mit Gas in Niederdruck durchzuführen.
Die GasGVV gilt auch für alle bestehenden Grundversorgungsverträge mit Haushaltskunden über die Belieferung mit Gas in Niederdruck, die nach dem 12.07.2005 auf der Grundlage der AVBGasV abgeschlossen worden sind sowie für alle am 08.11.2006 mit Letztverbrauchern bestehenden Ersatzversorgungsverhältnisse mit Gas in Niederdruck.
Darüber hinaus geben wir bekannt, dass mit Wirkung zum 01.02.2007 für alle bestehenden Tarifkundenverträge mit Haushaltskunden (§ 115 Abs. 2 Satz 3 EnWG), die bis einschließlich 12.07.2005 auf der Grundlage der AVBGasV abgeschlossen worden sind, ebenfalls die GasGVV gilt.
Zusätzlich zur GasGVV gelten die Ergänzenden Bedingungen für die Grund- und Ersatzversorgung der Gemeindewerke Hünxe GmbH sowie die veröffentlichten Grund- und Ersatzversorgungspreise.
Über die GasGVV, die Ergänzenden Bedingungen für die Grund- und Ersatzversorgung und die Allgemeinen Preise der Gemeindewerke Hünxe GmbH können Sie sich hier näher informieren: